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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Stand: August 2009

I. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unse­rer schrift­lichen Bestätigung. Unsere Auftragsbestätigung ist für Vertragsinhalt und Lieferung maßgebend.
Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen.

II. Lieferzeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestäti­gung. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Ver­bindlichkeit im Rück­stand ist.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Geraten wir mit der Erbringung der Lieferung nach erfolg­losem Setzen einer Nachfrist in Verzug, so hat der Besteller folgende Rechte:
a) Bei Vorsatz oder grobem Verschulden haften wir für den Scha­den, mit dessen Eintritt infolge des Verzuges nach dem ge­wöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den Angaben des Be­stellers bei Vertragsabschluss ge­rechnet werden konnte. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf 2 % des Wertes des Liefergegenstandes für jede ange­fangene Woche des Verzu­ges, insgesamt auf den Wert des Vertragsge­genstandes, mit dem wir uns in Verzug befinden, begrenzt.
b) Der Besteller ist nach Ablauf der Nachfrist von 2 Wochen be­rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, soweit der Aus­schluss dieses Anspruchs im Hinblick auf ein besonderes Ver­schulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) von uns, auf die besonderen Belange des Bestellers oder sonstige beson­dere Um­stände als grob unbillig erscheint. In diesem Fall ist die Haftung auf den­jenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte, höch­stens jedoch auf das 2fache des Wertes des Liefer­gegenstan­des, be­grenzt.

III. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur Auslieferung, wird jede Liefe­rung gesondert abge­rechnet.
Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwal­zen werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum.

IV. Versand und Gefahrtragung
Der Versand erfolgt ab unserem Werk oder Auslieferungs­lager auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, oder wir die Beförderung überneh­men.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, kann die Ware von uns mit Anzeige der Versandbereit­schaft auf Kosten und Gefahr des Bestellers auf Lager genommen werden.

V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen For­derungen – auch aus an­deren Lieferungen – einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Ein­lösung sämtlicher in Zah­lung gegebener Wechsel und Schecks vor. Bei Verarbeitung, Ver­bindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Be­stel­ler gehörenden Waren, steht uns Miteigen­tum im Verhältnis des Rech­nungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Ver­bindung oder Vermi­schung zu. Dies gilt auch im Fall der Ver­arbeitung unserer Ware, die für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB).
Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhn­lichen Geschäfts­verkehr, unter Weitergabe des Eigentums­vorbehal­tes und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des Bestel­lers aus der Weiterveräuße­rung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer For­de­rungen an uns abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Besteller unver­züglich eine Aufstellung über die insoweit abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Be­steller ist widerruflich be­rechtigt, diese Forderungen einzu­ziehen.
Wir sind zum Rücktritt – auch ohne Fristsetzung – berechtigt und der Besteller ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware ver­pflichtet, wenn ein Festhalten an dem Vertrag (z. B. wegen Zahlungsverzuges, drohender Zahlungseinstellung oder un­be­friedigender Auskunft über die Zahlungs­fähigkeit des Be­stel­lers) nicht mehr zumutbar ist, oder der Besteller eine Pflicht­verletzung im Sinne des § 323 BGB begangen hat. Eine Teil­leistung des Bestellers schließt das Rücktritts­recht nicht aus. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Ver­wertung trägt der Besteller.

VI. Gewährleistung
Unsere Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält. Tritt an unserer Leistung ein Mangel auf, sind wir zur Nach­lieferung be­rechtigt. Schlägt die Nachlieferung fehl oder ge­ra­ten wir mit dieser länger als 4 Wochen in Verzug, kann der Be­steller Minderung der Vergütung ver­langen oder vom Vertrag zurücktreten. Wir übernehmen keine Haftung, es sei denn, die Beschaffen­heit der Sache ist vertraglich vereinbart. Die Zusendung von Mustern stellt keine vertrag­lich vereinbarte Beschaffenheit dar. Eine weitergehende Haftung ist auf Vorsatz und grobes Ver­schulden be­schränkt.

VII. Verwirkung
Erfüllt der Besteller seine Verbindlichkeit nicht – oder nicht rechtzeitig – verliert er alle seine Rechte aus dem Vertrag, und wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

VIII. Schlussbestimmungen
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsver­kehrs mit dem Besteller zu speichern, zu verarbeiten und zu über­mitteln. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet deut­sches Recht Anwendung. Die Geltung der ein­heitli­chen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichts­stand Ansbach vereinbart, sofern der Besteller Vollkauf­mann, eine juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-recht­liches Son­dervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheck­ver­pflichtungen sowie für Schadens­ersatzansprüche gleich wel­cher Art. Wir sind je­doch berech­tigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erhe­ben. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Verträge werden ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Anderslautende Bedingungen bzw. AGB des Bestellers finden grundsätzlich keine Anwendung auf die mit uns begründeten Verträge. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertra­ges bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Dies gilt aus­drücklich ebenfalls für die Aufhebung des Schriftformer­for­dernisses. Regelungen der Vertragsparteien, die diese Form nicht wahren, sind unwirksam.